Der Zugang zu den Naturschutzgebieten der "Zone B" ist für Besucher seit Mittwoch untersagt. Das Verbot wird an den Eingängen der betroffenen Vennflächen durch rote Fahnen angezeigt. Wanderer werden gebeten, sich strikt an die Verbotszonen zu halten. Das Verbot soll einerseits verhindern, dass Wanderer durch Unachtsamkeit ein Feuer entfachen, andererseits dient es dem Schutz der Wanderer.
Zahlreiche Wanderwege am Rand des Venns und alle Wanderwege in den Wäldern sind weiterhin zugänglich. Wer sich in einem gesperrten Bereich aufhält, riskiert eine Geldstrafe von 150 Euro pro Person.
mitt/lo