Die Initiative zu dem Gesetz kam vom DG-Senator Alexander Miesen. Er setzt damit eine Forderung aus DG-Resolutionen aus den Jahren 2016 und 2019 um.
Ziel ist es, eine belgienweit einheitliche deutsche Rechtssprache zu schaffen. Die gibt es zurzeit nämlich nicht. Die Rechtsbegriffe, die in der DG verwendet werden, werden nicht automatisch auch von Flamen und Wallonen benutzt, wenn sie Texte aus dem Niederländischen oder Französischen ins Deutsche übersetzen. Das kann nicht nur zu komischen Sprachblüten führen, sondern auch zu Rechtsunsicherheit, erklärte Miesen im Senat.
Der dort jetzt angenommene Text verpflichtet zunächst nur die wallonischen Behörden, die Rechtsbegriffe aus der DG zu übernehmen. Bei der noch nötigen Abstimmung in der Kammer soll dort ein weiterer Gesetzestext von Miesens Parteikollegen Kattrin Jadin und Christian Leysen eingereicht werden. Dieser zweite Text wird dann fordern, die DG-Rechtsbegriffe verpflichtend auch auf föderaler Ebene zu verwenden.
Kay Wagner