So soll das Lütticher Zivilgericht entscheiden, ob die damaligen Staatsanwälte Fehler im Umgang mit dem Täter gemacht haben. Das behaupten mehrere Familien der Opfer. Ihrer Meinung nach hätte der Täter, als er die Tat begang, nicht mehr auf freiem Fuß sein dürfen. Sie sprechen von einem leichtfertigen Umgang mit dem mehrfach vorbestraften Täter.
Wie die RTBF schreibt, hatte der Täter gegen Auflagen verstoßen und hielt sich wieder und wieder in kriminellen Milieus auf. Dabei hätte der Täter wegen mehrerer Vorfälle hinter Gitter gebracht werden müssen, so die RTBF. Am Dienstag haben dazu die Anhörungen der Plädoyers begonnen.
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