Der Senat hat sich daher in seiner letzten Plenarsitzung mit der Idee des "Rechts auf Fehler" beschäftigt. Die Idee dahinter: Wer aus Versehen eine fälschliche Angabe macht, kann diese korrigieren und muss keine Strafe fürchten. Bürger sollen also eine zweite Chance bekommen.
Auch der ostbelgische Gemeinschaftssenator Alexander Miesen von der PFF hat an der entsprechenden Resolution mitgearbeitet. Es könne schnell mal zu Fehlern kommen, so Miesen, nicht immer sei Böswilligkeit im Spiel.
In einigen Nachbarländern wie in Frankreich oder den Niederlanden gibt es dieses Recht bereits oder es wird seine Einführung geprüft.
mitt/fk