Wie Raumordnungsminister Antonios Antoniadis mitteilte, sind in Zukunft „für einen bestimmten Zeitraum und unter gewissen Bedingungen keine Genehmigungen für Arbeiten mehr nötig“. Auch Architekten müssen in bestimmten Fällen nicht mehr hinzugezogen werden.
Betroffen sind davon Reparatur, Wiederaufbau und Abbruch von privaten und öffentlichen Gebäuden. Auch öffentliche Behörden sollen von der Vereinfachung profitieren. Diese Möglichkeiten gelten für einen befristeten Zeitraum nach anerkannten Naturkatastrophen.
Der Erlass sei eine „unmittelbare Antwort auf die Flutkatastrophe“ des letzten Jahres. „In einer außerordentlichen Situation [sei] weniger Bürokratie wichtig“, so Antoniadis abschließend.
mitt/ale