Das Schwurgericht von Lüttich befand Diana Hanzé der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge sowie des Drogenbesitzes für schuldig.
Die Tat ereignete sich im April 2017. Damals stürzt ein 46-jähriger Mann im zweiten Stock eines Hauses in Verviers aus dem Fenster.
Der Fall war etwas verworren, denn Ermittlungen ergaben, dass der Mann geschubst worden war. Die Frau behauptete aber zunächst, geschlafen und nichts mitbekommen zu haben. Einige Wochen später hat sie dann ausgesagt, der Mann habe ihr ein sexuelles Angebot gemacht, sie habe abgelehnt und ihn gestoßen - ohne dass sie ihn töten wollte. Wenige Tage später widerrief sie ihr Geständnis.
Die Geschworenen waren überzeugt, dass die Frau den Mann tatsächlich geschubst hat - diese Annahme werde auch durch das Gutachten eines Sachverständigen bekräftigt. Allerdings konnten sie keine Tötungsabsicht erkennen.
In der Urteilsbegründung sind aufgrund des schwierigen Lebenswegs und der Drogenabhängigkeit der Frau sowie ihrem Wunsch clean zu werden mildernde Umstände berücksichtigt worden.
belga/fk