Sie müssen künftig eine Genehmigung beantragen. Betroffen sind 15 Hunderassen, darunter zum Beispiel der Pitbull, Rottweiler, Dobermann und Bull Terrier.
Zu den Auflagen zählt auch die Vorlage eines Sozialverhalten-Attests durch eine anerkannte Hundeschule, sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Die Regelungen treten am 1. Januar in Kraft. Sie gelten für die Gemeinden Aubel, Baelen, Herve, Limbourg, Olne, Plombières, Thimister-Clermont und Welkenraedt.
Weitere neue Regeln
In diesen Gemeinden gilt zukünftig auch ein Nachtmähverbot für Mähroboter in der Zeit zwischen 19 und 9 Uhr.
Bei Veranstaltungen muss man ab dem nächsten Jahr auf Bitte auch kostenloses Trinkwasser zur Verfügung stellen. Die Nutzung von Einwegbechern ist bei Veranstaltungen ab 2022 nicht mehr erlaubt.
meuse/mz