Er wurde verurteilt, weil er eine bewusstlose Obdachlose im August im Bahnhof Guillemins vergewaltigt hatte. Sicherheitsbeamte hatten auf den Überwachungskameras einen Mann entdeckt, der sich hinter eine am Boden liegende Obdachlose geschlichen und sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen hatte.
Nach ihrem Eingreifen hatten die Beamten festgestellt, dass die Frau unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln stand. Sie lag bewusstlos und regungslos am Boden. Die Frau hatte nicht realisiert, dass ihr der Geschlechtsverkehr vom Angeklagten aufgezwungen worden war.
belga/lo