Das liegt daran, dass in der Coronapandemie die Patienten nicht mehr zum Empfangsschalter mussten. Jetzt soll ein privates Inkassounternehmen das Geld bei den Patienten eintreiben.
Allerdings hat der Staatsrat dem zum dritten Mal einen Riegel vorgeschoben. Mit der Wahl des günstigsten Anbieters könnten die Patienten kräftig zur Kasse gebeten werden, denn wegen des günstigen Angebots mache das Inkassounternehmen erst mit hohen Zusatzgebühren Gewinn.
Diese Zusatzgebühren könnten höher sein, als bei einem Gerichtsvollzieher, der nur gesetzlich festgelegte Tarife fragen darf.
rtbf/vk