Der Vater hatte den Vorgang gefilmt und anschließend in den Sozialen Medien verbreitet. Das Video hatte so hohe Wellen geschlagen, dass sich der Radfahrer nach eigenen Angaben wochenlang nicht aus dem Haus traute. Er verlangt jetzt Schadenersatz wegen Belästigung.
Das Strafgericht von Verviers hatte im anschließenden Prozess dem Radfahrer geglaubt, dass er das Kind nicht absichtlich umgestoßen hatte. Es sprach ihn aber der Fahrlässigkeit und Unvorsichtigkeit schuldig und verurteilte ihn zu einem Schadenersatz von einem symbolischen Euro.
lameuse/vk