Ihnen war vorgeworfen worden, die Autobahnbrücke in Cheratte bei Lüttich im Rahmen einer Streikaktion blockiert zu haben. Der Anwalt der FGTB sprach in einer ersten Reaktion auf das Urteil des Appellationshofes von einem "politischen Prozess" und einer klaren Missachtung des Streikrechts.
9. Oktober 2015: Generalstreik in Belgien. 300 Demonstranten besetzen die Autobahnbrücke, die in Cheratte die Maas und den Albertkanal überspannt. Der komplette Verkehr wird angehalten. Die Aktivisten stecken sogar Barrieren in Brand.
Wegen dieser Aktion waren 17 Mitglieder der FGTB im November vergangenen Jahres vom zuständigen Gericht zu empfindlichen Strafen verurteilt worden: 15 Tage Haft mit Strafaufschub, für die Verantwortlichen sogar ein Monat Gefängnis auf Bewährung, obendrauf Geldbußen.
Die sozialistische Gewerkschaft hatte sofort Berufung eingelegt. Der Lütticher Appellationshof hat das Urteil nun aber bestätigt. Das Streikrecht sei nicht absolut und rechtfertige keine schwerwiegende Gefährdung des Straßenverkehrs, heißt es in der Urteilsbegründung.
Xavier Mercier, der Anwalt der FGTB-Gewerkschafter, blieb jedoch in der RTBF dabei, dass das Urteil rechtliche Fehler enthalte, deswegen als "politisch motiviert" zu betrachten sei und zudem gegen Grundrechte verstoße.
Man werde denn vor dem Kassationshof Beschwerde einlegen und notfalls auch vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ziehen.
meuse/lo