Das Verwaltungsgericht Köln erklärte, die damals als Begründung genannten Brandschutz-Bestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen. Letztlich habe die Räumungsaktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Hambacher Forst gedient.
Geklagt hat ein ehemaliger Baumhaus-Bewohner. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Hambacher Forst, der am Rand des Braunkohletagebaus liegt, gilt als Symbol der Auseinandersetzungen zwischen Klimaschützern und der Kohlebranche.
dpa/dop