Im zuständigen Ausschuss berichtete Freches von Personen, die einen Einspruch gegen ein Bauprojekt der Stadtgemeinde St. Vith eingereicht hätten. Als sie nach Erteilen der Baugenehmigung Akteneinsicht erhielten, stellten sie fest, dass der Text in französischer Sprache war, berichtet Freches.
Deshalb auch seine Frage im Ausschuss, ob eine deutschsprachige Gemeinde einen Antrag an die DG in französischer Sprache stellen könne und die Behörde ebenfalls Französisch in ihrer Antwort wähle. Ministerpräsident Oliver Paasch erklärte, er wisse nicht, um welche Akte es sich handele. Doch wenn dem wirklich so sei, dann sei die Sprachengesetzgebung missachtet worden. Die Verwaltung werde dies prüfen.
mitt/cd
Die Sprachengesetzgebung wird so ziemlich oft in Belgien vom Föderalstaat und der Wallonischen Region missachtet. Da muss Herr Paasch wohl noch so einiges prüfen lassen.