Für viele Jugendliche war die Freude wohl groß: Nach einem weiteren Jahr Schule und Alltag unter Corona sind die Sommerlager in der Eifel eine gelungene Abwechslung. Dementsprechend viele Jugendlager zog es auch in diesem Jahr in die Region und nach Büllingen.
Insgesamt ein positives Fazit des Bürgermeisters
Für die Gemeinde ist das aber alles andere als entspannend, denn die Umstände machen es nicht unbedingt einfacher. Neben Corona spielte auch das Wetter nicht immer mit, stellenweise brachte es sogar gewisse Gefahren mit sich. Trotzdem zieht Bürgermeister Friedhelm Wirtz ein positives Fazit.
"Wir haben 70 bis 75 angemeldete Ferienlager jetzt in den Sommermonaten Juli und August gehabt. In den allermeisten Fällen ist alles perfekt gelaufen, kleinere Geschichten, die es zu regeln gilt, gibt es dann immer, aber das war auch selten in diesem Jahr."
Auflösung eines Lagers wegen fehlender Genehmigung
Es habe nur eine Situation gegeben, wo ein Reitlager aufgelöst wurde, weil die Genehmigung dafür fehlte. So gab es unter anderem keine gültigen Brandschutzgutachten. Daneben gab es aber auch noch kleinere Probleme bei einem anderen Lager.
Zum einen waren dort mehr Teilnehmer als angekündigt und zugelassen und zum anderen standen verschiedene Zelte zu nah an ausgewachsenen Bäumen. Statt vorgeschriebenen 30 Metern, befanden die Zelte sich gerade einmal fünf Meter entfernt von den Bäumen.
Besondere Bedeutung der Unwettergefahr
"Das konnte ich gerade in der Situation, wo wir vom Innenministerium und vom Provinzgouverneur drauf hingewiesen wurden, dass wieder Unwettergefahr herrscht, nicht tolerieren beziehungsweise akzeptieren", so Wirtz.
Die Jugendlichen wurden dann gebeten, die Schlafzelte zu verstellen und dieser Bitte sind sie auch nachgekommen. "Dass dann mehr Kinder vor Ort waren als eigentlich in der Genehmigung maximal vorgesehen sind - da habe ich dann drüber hinweg gesehen."
Regeln für Leiter von Jugendlagern und Vermieter von Wiesen
Lagerleiter und auch die Vermieter der Wiesen müssen sich an bestimmte Regeln halten: Dabei handelt es sich zum einen um die allgemeine Polizeiverordnung der Eifelgemeinden. Allerdings haben die Gemeinden auch einen gewissen Spielraum hinsichtlich der Anpassung der Regeln. Wichtig ist es, Gefahrensituationen zu vermeiden, und über Jahre hinweg wurden hier Erfahrungen gesammelt.
Neben der Polizeiverordnung gebe es auf den einzelnen Plätzen dann auch noch festgelegte Teilnehmergrenzen, die von der Gemeinde festgelegt werden. Von Willkür kann aber auch hier nicht die Rede sein, so Friedhelm Wirtz.
Gutachten der Forstverwaltung als Entscheidungsgrundlage
"Wir als Kommunalbehörde verlassen uns da auf das Gutachten der Forstverwaltung. Die Forstverwaltung schreibt in ihr Gutachten die maximale Anzahl der Kinder rein, die sich an diesem Lagerplatz aufhalten dürfen. Das ist eine Berechnung, die sie im Zusammenhang mit der Größe der Parzellen und mit Entfernungen zu Wäldern und Baumreihen erstellen."
An diese Regeln muss sich also jeder halten: jeder, der Wiesen anbietet, und eben jeder, der Lager leitet und besucht. In den meisten Fällen passiert das auch, dennoch kämpft Bürgermeister Friedhelm Wirtz jährlich mit einzelnen Problemfällen.
Einzelne immer wieder auftauchende Problemfälle
So gibt es vereinzelte Lagerbetreiber, die sich nicht mit den Regeln einverstanden zeigen und die sich vor allem nicht in der Verantwortung für die Lager sehen. "Für mich haben die Jugendlagerbetreiber eine gewisse Verantwortung, denn sie vermieten ihren Lagerplatz und für mich ist es auch sehr wichtig, dass sie die Jugendlichen quasi begleiten und betreuen."
"Sie müssten in meinen Augen zumindest da sein, wenn das Lager errichtet wird und gerade jetzt im Corona-Zeitalter muss alles, was die Hygiene angeht, ordentlich aufgebaut und geprüft werden. Das tun auch 95 Prozent der Jugendlagerbetreiber."
Verbote von Jugendlagern in zwei Fällen
Und gegen die anderen geht die Gemeinde mittlerweile ohne zu zögern vor. Nachdem man letztes Jahr schon in zwei Fällen Lagerbetreibern Verbote ausgesprochen hat, hat man das auch in diesem Jahr gemacht. In einem Fall gilt dieses Verbot bis 2024.
Am Ende geht es darum, dass zahlreiche Kinder und Jugendliche im Sommer eine schöne Zeit verbringen und mit vielen positiven Erinnerungen nach Hause zurückkehren. In den meisten Fällen ist das so und das ist gut - wäre das bei allen so, dann wäre das wohl noch besser.
Robin Emonts