Martine Engels, Präsidentin des ÖSHZ Eupen, erklärte, dass das ÖSHZ Kriterien zur pauschalen Auszahlung von Spendengeldern für Betroffene erarbeitet hat.
Um die Auszahlungen zu vereinfachen, hat die Regierung der DG sich dazu entschieden, diese Kriterien für ihren Hilfsantrag auch zu übernehmen. Betroffene müssen dafür zwei Anträge ausfüllen und beim ÖSHZ einreichen.
Der Antrag der DG muss auf Papier ausgefüllt und unterschrieben werden. Der ÖSHZ-Antrag kann auch digital gestellt werden.
Auf der Internetseite des ÖSHZ sind beide Anträge zu finden. Pro Antrag können dann Pauschalen zwischen 500 und 2.500 Euro ausgezahlt werden. Beide Hilfen sind kumulierbar und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Beide Anträge können bis zum 30. September eingereicht werden. Alle Bürger, die nur einen Antrag beim ÖSHZ eingereicht haben, werden automatisch kontaktiert und über den Antrag der DG informiert.
mitt/lo