1 Kommentar

  1. Also wird derzeit die Definition eines Fernsehgerätes erheblich ausgedehnt. Ist ja interessant... Gilt also nunmehr jedes Gerät, das es technisch ermöglicht, ins Internet zu gehen, als Fernseher?
    Wenn nun per Internet sämtliche öffentlich-rechtlichen Programme des Landes frei einsehbar wären, dann könnte ich dem eventuell folgen. Aber so? Wo wäre die öffentlich-rechtliche Gegenleistung für eine "TV-Gebühr" für Computer aller Art bis zum Handy? Eine Gebühr setzt nämlich immer noch eine Gegenleistung voraus (im Gegensatz zu einer Steuer).
    Ich halte es da lieber mit Herrn Jeholet und auch mit Flandern: Die TV-Gebühr glatt abschaffen!