Deutsch ist seit vielen Jahren eine anerkannte Landessprache in Belgien. Auch wenn nur eine Minderheit deutsch spricht, ist es genauso eine Landessprache wie niederländisch und französisch. Oftmals muss man im Alltag jedoch feststellen, wenn man beispielsweise auf die Internetseiten verschiedener Unternehmen zugreift, dass gerade die deutsche Sprache fehlt, beziehungsweise zu kurz kommt - und das passiere in allen Bereichen, so Ministerpräsident Oliver Paasch. "Es gibt öffentliche Verwaltungen und private Unternehmen, die eigentlich einen Auftrag im öffentlichen Interesse ausüben, die unzureichend Wert auf die deutsche Sprache legen."
Gerade gegen die Letzteren, die privaten Unternehmen, die eigentlich einen Auftrag im öffentlichen Interesse ausüben, versucht die Verbraucherschutzzentrale der Deutschsprachigen Gemeinschaft schon länger vorzugehen. Vor allem die Energielieferanten sind dem Verbraucherschutz und auch verschiedenen Verbrauchern ein Dorn im Auge. Bei vielen Energielieferanten gibt es nämlich nicht die Möglichkeit, die Internetseite auf Deutsch aufzurufen und auch Rechnungen und Verträge werden meistens nur auf Französisch oder Niederländisch zugesendet.
"Das wollen wir uns nicht länger gefallen lassen", so Paasch. "Deshalb haben wir im Jahre 2018 bestimmte Energieanbieter angeschrieben und diese Unternehmen aufgefordert, alle Informationen, Kundendienste und dergleichen in deutscher Sprache anzubieten. Aber trotz mehrfacher Erinnerung konnten wir in der Praxis keine Verbesserung erkennen."
Also ist die Verbraucherschutzzentrale mit der Unterstützung der DG vor Gericht gezogen. Dabei hat man sich auf den Energielieferanten Eneco konzentriert, da dieser im Voraus am wenigsten Bereitschaft zur Kooperation zeigte. Mit einer Sammelklage in Form einer Unterlassungsklage ist die Verbraucherschutzzentrale zunächst erfolgreich vor das Unternehmensgericht in Eupen gezogen. Eneco ist im Anschluss in Berufung gegangen.
Der Appellationshof in Lüttich hat die Unterlassungsklage daraufhin nicht nur für zulässig, sondern auch für begründet erklärt. Ein großer Erfolg für die DG und den Verbraucherschutz. Das sei ein Sieg von David gegen Goliath, so VSZ-Geschäftsführer René Kalfa. Denn ganz so einfach geht das nämlich auch nicht. Natürlich spielt die Größe des Kontrahenten eine Rolle, aber in dem Fall auch, ob es sich um ein privates oder öffentliches Unternehmen handelt. Denn wie soll man einem privat agierenden Unternehmen vorschreiben, in welcher Sprache es in Belgien kommunizieren muss?
Unter dem Strich ist Eneco natürlich ein privates Unternehmen. Aber der Energiemarkt ist in der Wallonie per Dekret reguliert. Die Energielieferanten würden in der Wallonie also einen öffentlichen Auftrag erfüllen, so der Rechtsbeistand der VSZ, Rainer Palm. "Hier ist es die Wallonische Region, die diesen Markt genau definiert und deswegen ist es kein freier Markt, sondern ein reglementierter Markt, wo man sich an gewisse Regeln halten muss."
Die Energieunternehmen haben also einen Auftrag, der über die Grenzen eines Privatunternehmens hinausreicht. Damit werden sie wie die öffentliche Hand bewertet und damit müssen sie sich an die Gesetze des Sprachengebrauchs in Verwaltungsangelegenheiten halten. "Deshalb müssen sie auch so handeln, was die Sprachengesetzgebung angeht, wie eine öffentliche Verwaltung. Für die DG ist das Deutsch erste und einzige Sprache, aber mit Erleichterungen für die Französischsprachigen."
Urteil mit Signalwirkung
Und dazu ist Eneco jetzt verpflichtet. Vier Monate hat das Unternehmen Zeit, Teile der Internetseite, aber auch beispielsweise Rechnungen und Verträge auf deutsch zu übersetzen. Sollte das nicht passieren muss das Unternehmen im Anschluss monatlich 5.000 Euro pro Vergehen zahlen. Sollte sich nichts verändern, könnten weitere Schritte eingeleitet werden, damit die Sprachgesetzgebung durchgesetzt wird.
Jetzt müssen also alle wichtigen Dokumente übersetzt werden, aber damit soll dann noch nicht Schluss sein. "Jetzt haben wir bis September Zeit, uns zu äußern über den Kundendienst, Internetseite und Werbung. Für die VSZ ist klar, dass das auch dazu gehört." Beispielsweise soll auch das Call-Center nach Möglichkeit in Zukunft auf Deutsch erreichbar sein. Auch wenn das vielleicht nicht 24 Stunden am Tag möglich ist.
Die Freude über den Erfolg ist jedenfalls groß. Bleibt die Frage, was bringt uns jetzt am Ende dieser einzelne Erfolg? "Dieses Urteil hat Signalwirkung. Hier geht es nicht nur um Eneco, hier geht es um alle Unternehmen, die dem Gemeinwohl dienen, die einen Auftrag öffentlichen Interesses ausüben. Wir werden die Gelegenheit nicht verpassen, dieses Urteil jetzt immer in unseren Argumentationskoffer einzupacken, wenn wir uns an der ein oder anderen Stelle beschweren." Und so wird man dann versuchen mit und mit dafür zu sorgen, dass vor allem bei den Energielieferanten die deutsche Sprache für die Bürger der DG zur Verfügung steht.
Robin Emonts
Es wird ja auch langsam Zeit, dass die deutsche Sprache mehr Beachtung findet.
Ostbelgien ist ja nunmehr 101 Jahr Teil von Belgien.
Aber es bleibt noch viel zu tun, denn auch viele offizielle Behörden erfüllen nicht die Sprachengesetzgebung (z.B. die Wallonische Region, das Innenministerium, ;;; uvm.).
Da gibt es viel zu tun, auch auf der Webseite der ING Bank ist die Sprache " Deutsch" nicht vorhanden
Die hinter vorgehaltener Hand geflüstert inoffizielle Begründung war, das lohnt nicht für die wenigen deutschen Kunden
Da bin ich sehr erleichtert. Spreche zwar französche Sprache, aber wenn ich mit dem Energielieferanten etwas besprechen will, ist es mir doch lieber, mich in deutscher Sprache unterhalten zu können. Ich finde, man sollte schon die Sprache beherrschen, in demjenigen Land, indem man Kundschaft hat. In Belgien ist das nun einmal etwas komplex!