Ab dem 14. Juni würden in der DG eine Reihe von Lockerungen im Schulbereich in Kraft treten. Damit könne den Schülerinnen und Schülern in den letzten verbleibenden Schultagen noch ein wenig Normalität zurückgegeben werden. Dazu zählen auch außerschulische Aktivitäten.
Ministerin Klinkenberg weist darauf hin, dass es trotz der Lockerungen absolut notwendig ist, alle Schutz- und Hygiene-Maßnamhen weiterhin strikt einzuhalten.
Auch die Erwachsenenbildungseinrichtungen können ab dem 14. Juni unter Wahrung aller gültigen Corona-Präventionsmaßnahmen Aktivitäten organisieren, die gemäß den föderalen und sektoriellen Protokollen zugelassen sind.
mitt/mh