Der Eigentümer des Gebäudes, das durch die Detonation zerstört wurde, muss für 18 Monate ins Gefängnis. Die Strafe fällt somit härter aus. In erster Instanz war der Mann zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Im Fall der angeklagten Interkommunalen als Verantwortliche für die Feuerwehr wurde das Urteil ausgesetzt. Der Verfassungsgerichtshof soll noch einige Fragen klären. Die beiden Präventionsberater der Stadt Lüttich wurden auch in Berufung freigesprochen.
Bei der Gasexplosion in der Nacht vom 26. auf den 27. Januar 2010 waren 14 Menschen ums Leben gekommen, darunter der damals 22-jährige Andy Terren aus Galhausen bei St. Vith. 19 Menschen wurden verletzt.
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