Voraussetzung für eine Bewirtung drinnen ist ein negatives Corona-Testergebnis, das der Gast vorlegen muss. Die Außengastronomie ist in Luxemburg bereits seit 7. April unter Auflagen geöffnet. Wer auf einer Terrasse etwas trinken oder essen möchte, braucht keinen negativen Corona-Test.
Innen- und Außen-Gastronomie dürfen bis 22 Uhr Gäste bewirten. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Luxemburg tritt jetzt um Mitternacht statt um 23 Uhr in Kraft und gilt bis 6 Uhr morgens.
Für die Tests in den Gastronomie-Betrieben stellt die Regierung 500.000 Kits zur Verfügung. Neben Selbsttests vor Ort können Gäste laut Gesundheitsministerium auch einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
dpa/mh