Der zuständige Gutachter des Europäischen Gerichtshofes vertrat am Donnerstag die Ansicht, ein Urteil erster Instanz gegen die Kläger weise Rechtsfehler auf. Ob der Gerichtshof das genauso sieht, stellt sich in einigen Wochen heraus, wenn die obersten EU-Richter ein Urteil fällen.
Kläger sind der Verein "Ja zum Nürburgring" und das US-Unternehmen Nexovation. In dem Streit geht es um die Frage, ob die einst staatliche Rennstrecke in der Eifel zunächst rechtswidrig staatlich subventioniert und dann zu billig und in einem undurchsichtigen Verfahren an den Autozulieferer Capricorn verkauft wurde.
dpa/lo