Das erklärte Bildungsministerin Lydia Klingenberg im zuständigen PDG-Ausschuss auf eine Frage von Gregor Freches (PFF). Die Ausbildungsverträge werden entsprechend verlängert. Sobald die Prüfung erfolgreich bestanden wurde, wird das Ausbildungsverhältnis aufgelöst, erklärte Klinkenberg.
Bestehe ein Friseurlehrling die Prüfung nicht, werde der Lehrvertrag bis zur nächsten regulären Abschlussprüfung im Juni 2022 fortgeführt, insofern Lehrling und Betrieb das wünschen.
Dass in manchen Berufen nicht gearbeitet werden darf oder durfte, sei eine Belastung für die Lehrlinge und habe in manchen Fällen dazu geführt, dass Zweifel bezüglich der Zukunftsperspektive im gewählten Beruf auftraten.
Im laufenden Ausbildungsjahr habe jedoch bislang kein Lehrling in der DG aufgrund von Corona seinen Ausbildungsplatz verloren, erklärte die Ministerin.
mitt/lo