Der vom Konzertierungsausschuss auf Eis gelegte "Open-Air-Plan" sah vor, dass ab dem 1. April, also ab Gründonnerstag, auch religiöse Feierlichkeiten im Freien mit bis zu 50 Teilnehmern möglich gewesen wären.
Daraufhin gab es Überlegungen, wie diese Lockerung zu nutzen gewesen wäre.
Der erneute Anstieg der Corona-Indikatoren hat aber dazu geführt, dass diese Lockerung auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.
"Mit Ausnahme von Beerdigungen, die mit 50 Personen in einer Kirche stattfinden können, sollten die Feierlichkeiten der Karwoche und Ostern daher in Kirchen mit maximal 15 Gläubigen (Kinder unter 12 Jahren nicht mitgezählt) gehalten werden", teilte der Generalvikar des Bistums Lüttich, Eric de Beukelaer, mit.
mitt/sp