Er hatte Schutzmasken und Desinfektionsmittel verkauft, ohne im Besitz der Ware zu sein. Mit seinen Online-Geschäften hat er rund 70.000 Euro ergaunert. Betroffen waren zahlreiche Privat- und Geschäftsleute.
Ein zweiter Angeklagter wurde wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Beide sind wegen diverser Gaunereien bereits vorbestraft gewesen.
wdr/lo