Weil weniger Eltern die Betreuungsangebote wahrnehmen, leiden die Einrichtungen unter finanziellen Einbußen. Tagesmütter und Tagesmütterhäuser erhalten deshalb weiter eine Einkommensausfallentschädigung. Diese ist steuerbefreit bis Ende März.
Unter anderem wird auch der Personalschlüssel bis auf weiteres ausgesetzt, sowie die Defizite der außerschulischen Betreuung und die Mehrkosten für Desinfektions- und Schutzmaterial übernommen.
mitt/vk