Diese Bestimmungen betreffen Windparks mit einer Gesamtleistung von mindestens 0,5 Megawatt, unabhängig von ihrem Standort. Der Text legt auch die Grenzwerte für Lärm fest. Auch müssen Maßnahmen zum Schutz von Wildtieren, wie Vögel oder Fledermäuse, getroffen werden.
Aus Sicht der Ministerin erleichtert dieser juristische Rahmen den Weg zur Energiewende.
belga/cd