Lockerungen dürfen demnach frühestens zehn Tage nach Erhalt der zweiten Impfung umgesetzt werden. Begründet wird das durch die Angaben der Experten, wonach der Biontech-Impfstoff erst zehn Tage nach der zweiten Impfung seine volle Wirkung entfaltet.
Die Lockerungen umfassen die Erweiterung der Besuchsmöglichkeiten, die Erweiterung des Ausgangs der Bewohner, die Wiederaufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit, die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen im Haus und der Ausbau der Aktivitäten.
Alle bisher geltenden Hygienebestimmungen bleiben weiterhin in Kraft. Das betrifft auch die zehntägige Quarantäne, die jeder Bewohner beim Einzug in ein Wohn- und Pflegezentrum und nach einem Krankenhausaufenthalt einhalten muss.
Bewohner und Personal der Zentren in der DG werden aktuell ein zweites Mal geimpft. 96 Prozent der Bewohner haben sich für die Impfung entschieden.
mitt/lo