Laut einem Königlichen Erlass aus dem Frühjahr 2020 müssen in der Vergangenheit erworbene neutralisierte Feuerwaffen beim Provinzgouverneur gemeldet werden.
Als neutralisierte Waffe gilt nur die Waffe, die durch die zuständige Stelle als solche erklärt wurde. Diese Meldung ist kostenlos und muss während einer Übergangsphase bis zum 14. März erfolgen. Die Waffenbesitzer müssen dafür das sogenannte Formular "Modell 9ter" benutzen. Dies gilt ebenfalls beim Verkauf einer neutralisierten Feuerwaffe.
Solche Waffen dürfen nach Ablauf der Frist nur noch dann erworben und besessen werden, wenn sie anhand des Formulars "Modell 9ter" gemeldet wurden und im Zentralwaffenregister registriert sind. Die Polizei ruft die Besitzer dazu auf, sich bei der jeweiligen Polizeidienststelle zu melden und sich in Ordnung zu bringen.
Formular Modell 9ter und Kopie zu schicken an:
Dienst für Waffen des Gouverneurs
2, Rue de Fragnée, Briefkasten 20
4000 Lüttich
mitt/vk