2007 hatte der damalige Bauschöffe Robert Janclaes Bauarbeiten an einer Drainage durchführen lassen. Die Bauarbeiten fanden nahe eines Grundstücks des damaligen Finanzschöffen José Xhauflaire statt. Den Schöffen wurde vorgeworfen, dass vor allem José Xhauflaire von den Bauarbeiten profitiert habe.
Das Gericht entschied nun, dass die Bauarbeiten an anderer Stelle hätten stattfinden müssen. Die beiden Schöffen müssen nun knapp 3.000 Euro an die Gemeinde zurückzahlen. Sie müssen ebenfalls die Gerichtskosten übernehmen.
meuse/ale