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Amoklauf von Lüttich: Opferfamilien dürfen Staat verklagen

03.02.202116:00
  • Lüttich
Gedenktafel für die Opfer des Amoklaufs in Lüttich, ein Jahr nach dem Anschlag (Bild: Bruno Faby/Belga)
Gedenktafel für die Opfer des Amoklaufs in Lüttich, ein Jahr nach dem Anschlag (Bild: Bruno Faby/Belga)

Die Opfer des Amoklaufes 2011 in Lüttich dürfen den belgischen Staat verklagen. Das geht aus einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes hervor.

Bei der Schießerei auf der Place-Saint-Lambert hatte der Attentäter Nordine Amrani fünf Menschen getötet und 147 verletzt. Der Täter tötete sich anschließend selbst. Zweiundzwanzig Opfer und Familienangehörige verklagten später den belgischen Staat. Dieser sollte in ihren Augen zur Verantwortung gezogen werden.

Amrani war damals vorzeitig aus der Haft entlassen worden, hatte sich aber nicht an Auflagen gehalten. Die Opferfamilien sind der Meinung, dass er daraufhin wieder ins Gefängnis hätte gebracht werden müssen.

Im Oktober 2018 verschob das Gericht in Lüttich das Urteil über die Verantwortung des belgischen Staates und beauftragte den Verfassungsgerichtshof. Dieser hat nun zugunsten der Opfer entschieden. Die Begründung: Die Opfer hätten einen Schaden erlitten, weil Amrani auf Bewährung entlassen wurde und der belgische Staat dafür verantwortlich sei.

Der Anwalt der Opferfamilien wird einen Antrag stellen, sodass der Fall erneut vor dem Gericht in Lüttich verhandelt werden kann.

belga/lo

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