In einem Fall wollte jemand über Facebook einen Staubsauger verkaufen. Ein angeblicher Interessent schrieb zurück und bat darum, 100 Euro als Versicherung für den Versand zu zahlen. Das Geld würde angeblich nach Erhalt des Staubsaugers zurückerstattet. Der Verkäufer ging nicht darauf ein.
Ein anderer Fall ging weniger glimpflich über die Bühne. Eine Person kaufte ein Küchengerät, ebenfalls über Facebook. Sie zahlte die Ware, erhielt sie aber nie.
mitt/vk