Es hat sich mittlerweile im Alltag eingespielt: Wenn man in der Stadt unterwegs ist und man einmal kurz beim Bäcker reinspringen will, kommt zuerst der Griff zur Maske, denn die ist ja bekanntlich verpflichtend in den Geschäften. Wenn man die Maske vergessen hat, steht man blöde da und ohne Maske ins Geschäft gehen ist ein No-Go.
Es gibt aber auch Personen, die ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht haben, die dann also nicht verpflichtet sind, die Maske zu tragen. Aber ist das überhaupt regelkonform, dürfen solche Atteste ausgestellt werden? "Ja", sagt der Eupener Allgemeinmediziner Dr. Marc Franckh, aber natürlich unter bestimmten Bedingungen.
"Es gibt seltene Ausnahmen, dass Patienten aus irgendwelchen Krankheitsgründen die Maske nicht tragen können oder dürfen: entweder Personen, die Probleme mit den Atemwegen haben oder Personen, die eine Behinderung haben und nicht verstehen, dass sie ihre Maske tragen müssen, aber auch demente Patienten, die Probleme mit der Maske habe. Aber das sind wirklich Ausnahmen", betont Franckh. "In den meisten Fällen sollte man die Maske wohl tragen."
Wann genau ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgehändigt werden darf, wurde jedoch nicht festgelegt. Im Grunde hängt die Ausstellung eines Attestes von dem jeweiligen Fall ab. Die Ärzte sind also selbst gefordert, gewissenhaft mit der Ausstellung der Atteste zur Maskenbefreiung umzugehen.
In der Regel tun sie das auch, trotzdem scheint es, als werden zahlreiche Atteste ausgestellt, bei denen man den Grund nicht verstehen kann. Von dieser Sorte Ärzte gäbe es auch in Ostbelgien, ist sich Dr. Franckh sicher. "Das gibt es immer, aber eigentlich sollte das nicht sein. Eigentlich sollte man das begründen können, wenn man so ein Attest macht. Der Arzt hat die Verantwortung für seine Atteste und kein Arzt ist gezwungen, eins zu machen."
Dass Menschen jedoch zu Ärzten gehen und dort ein Attest fordern, ohne wirklich krank zu sein, muss Gründe haben. Ein gerne genanntes Argument: Die Maske macht krank. Aber macht sie das wirklich? "Es gibt ein paar Nachteile", räumt Dr. Franckh ein. "Manchmal ist man nach längerem Gebrauch der Maske etwas verschleimt oder man hat Pickel im Gesicht. Wenn die Maske nicht sauber ist, wenn man sie nicht erneuert oder wäscht, dann können sich Pilze oder Bakterien in der Maske vermehren. Das sind so kleine Probleme, die man mit den Masken hat."
Aber die negativen Folgen der Maske sind gering, vielmehr sieht Dr. Franckh sogar einige positive Entwicklungen durch die Maskenpflicht und das damit einhergehende Hygienekonzept. "Jetzt im Winter hat man oft die Praxen voll mit Atemwegsinfekten, Erkältungen, viele Kinder haben Schnupfen, viele haben Husten, Bronchitis und so weiter. Und dieses Jahr haben wir gar nichts. Durch den Abstand, durch die Masken und die Hygienemaßnahmen sieht man diese Krankheiten jetzt nicht."
Es ist gut, dass es die Möglichkeit gibt, ein ärztliches Attest zu beantragen, das einen von der Maskenpflicht befreit. Es gibt Einzelfälle, bei denen ein Leben mit Maske nicht möglich ist. Sie sind am Ende die Leidtragenden, wenn sich gesunde Bürger dazu entschließen, von der gleichen Möglichkeit, ohne wirkliches Recht dazu zu haben, Gebrauch zu machen.
Robin Emonts