Die Ministerin erinnert daran, dass die Quarantänepflicht für Personen, die sich länger als 48 Stunden im Ausland in einer roten Zone aufgehalten haben, auch für Kinder gilt, auch wenn diese erst ab dem Alter von sechs Jahren getestet werden.
Die Regel lautet: Alle, die sich länger als 48 Stunden in einer roten Zone im Ausland aufgehalten haben, gelten als Hochrisikokontakte und müssen sich daher bei ihrer Rückkehr einem PCR-Test unterziehen und sich mindestens sieben Tage in Quarantäne begeben. Am ersten und siebten Tag nach der Rückkehr müssen sie sich auf Covid-19 testen lassen und nur wenn der zweite Test negativ ist, kann die Quarantäne beendet werden.
Klinkenberg appelliert an alle Eltern und auch an das Schulpersonal: „Bitte schicken Sie Ihre Kinder am Montag nicht in die Schule, wenn Sie in den Weihnachtsferien in eine rote Zone verreist sind und die Quarantänephase noch nicht beendet wurde. Das gilt auch für die Personalmitglieder. Bitte halten Sie sich zum Schutz der Schulgemeinschaft an die Quarantänepflicht. Wir können die Schulen nur dann offenhalten, wenn alle die geltenden Regeln befolgen.“
Die Schulen starten am Montag im Code Rot. Bis auf Weiteres bleibt also alles so wie gehabt.
mitt/sp
Bin froh wenn ich regelmaessig aktuelle Meldungen von Ihrer Web-Seite 'BRF Nachrichten' erhalten kann, wie diese Meldung, dass man sich der Quarant. unterz. muss, wenn man aus
Gebieten zurueckkommt, die als 'Rote Zone' gelten; was ich vollkommen normal u. richtig finde, da sonst bel uns wahrscheinlich die Ansteckungsfaelle wieder unkotrolliert steigen wuerden.