- Es gilt die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr.
- In der Öffentlichkeit dürfen höchstens vier Personen zusammenkommen.
- Auch bei privaten Zusammenkünften gilt die Kontaktbeschränkung: So darf jeder Haushalt nur eine externe Person gleichzeitig empfangen.
- Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist bis zum 15. Januar verboten. Am Silvester- und am Neujahrstag ist es sogar verboten, Feuerwerkskörper mit sich zu führen.
- In der Öffentlichkeit darf kein Alkohol konsumiert werden.
Beide Polizeizonen kündigen an, dass es wie in jedem Jahr zu verstärkten Polizeikontrollen kommen wird. Neben dem Missbrauch von Alkohol und Drogen am Steuer gelte das besondere Augenmerk den Corona-Regeln.
mitt/sp