Gleichzeitig legten 17 FGTB-Mitglieder am Lütticher Apellationshof Berufung gegen ihre Verurteilung ein.
Im Oktober 2015 hatten Streikende die E40-Autobahnbrücke von Cheratte bei Lüttich blockiert. Dabei kam es zu Sachbeschädigungen, Rettungswagen kamen wegen der Staus nicht durch. Die 17 Gewerkschaftler erhielten Haftstrafen mit Strafaufschub.
Sie alle gehen gegen die Urteile in Berufung. Nach ihrer Ansicht sind Protestaktionen auf der öffentlichen Straße keine Straftaten. Die Urteile seien ein Angriff auf das Streikrecht sowie auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit.
vrt/vk