Arbeitgeber könnten ihren Mitarbeitern als Ersatz für die ausgefallene Weihnachtsfeier einen Gutschein schenken, beispielsweise für ein Restaurant, Café oder einen Party-Service.
Die Höhe des Betrags könnten die Arbeitgeber selbst festlegen. Liegt dieser unter 125 Euro, wäre der Gutschein für den Arbeitgeber zur Hälfte steuerlich absetzbar.
In einem offenen Brief schlägt Vivant vor, dass die DG-Regierung die Aktion bewerben könnte.
mitt/vk