Die Resolution, die mit einer großen Mehrheit verabschiedet wurde, geht auf eine Petition aus Ostbelgien zurück. Diese hatten die Vertreter von "Open Borders Belgium", Mäggy Pricken-Rossberg und Lutz-René Jusczyk gemeinsam mit dem ostbelgischen EU-Abgeordneten Pascal Arimont ausgearbeitet. Die Forderung war klar: Bürger aus Grenzregionen und Grenzgänger sollen von pandemie-bezogenen Maßnahmen ausgenommen werden.
Laut Arimont sind die Grenzschließungen nicht mit EU-Recht vereinbar gewesen. Dabei stützt sich Arimont auf eine Studie des Europäischen Parlaments. Die Mitgliedsstaaten hätten unter anderem keine wissenschaftlichen Beweise vorgelegt, um die Reiseverbote im Rahmen der Pandemie zu begründen. "Sie konnten keinen Grund anführen, weshalb eine Grenzschließung zur Bekämpfung einer Pandemie notwendig war", betont Arimont, "also waren diese Grenzschließungen unverhältnismäßig".
Chantal Delhez
Diese Resolution freut mich. Der gesunde Menschenverstand der Grenzbewohner wurde bestätigt.
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben, dass die Resolution mit einer so großen Mehrheit verabschiedet werden konnte.
Insbesondere bei Herrn Pascal Arimont und meiner Mitstreiterin Frau Maeggy Pricken-Rossberg, aber auch bei jenen, die das Anliegen durch ihren unermüdlichen Einsatz mitgetragen haben, wie unseren Ministerpräsidenten Herrn Oliver Paasch, die Kammerabgeordnete Frau Kattrin Jadin, Herrn Parlamentspräsident Karl-Heinz Lambertz, die Verantwortlichen der Medien, allen voran des BRF, und nicht zu vergessen bei allen, die sich die Zeit genommen haben, die Petitionen zu unterschreiben.
Für mich ist das Ganze ein Stück gelebtes Europa.
Wie aktuell die Thematik ist, zeigt bspw. ein Blick auf Dänemark, das seit einem Monat erneut seine Grenze zu Deutschland und Schweden geschlossen hat, obwohl das ganze Land (mit Ausnahme von Färöer und Grönland) inzwischen selbst als Corona-Risikogebiet eingestuft wird.
Und was sagen die jetzt die geschrieben haben das man die Grenze schliessen sollte, ich will jetzt keine Namen nennen....
@Lutz-René Jusczyk.
Als die Grenzen geschlossen wurden und Grenzgänger wegen Einkäufen im Arbeitsland bestraft wurden haben all die von Ihnen genannten …. geschwiegen.
Nur sehr wenige Menschen (u.a. GE Chefredakteur Oswald Schröder) haben sich damals für offene Grenzen eingesetzt. Erst als die Petition mehr und mehr Unterschriften sammelte sprangen etliche Politiker auf den Wagen auf.
Ehre wem Ehre gebührt und die Wahrheit soll ihren Platz haben.
Aus unserer Petition SCHENGEN 2.0 wurde eine Resolution. Diese wurde mit 94% Mehrheit im EU Parlament angenommen. Von 692 haben 619 zugestimmt, 45 Gegenstimmen und 26 Enthaltungen. Ein großer Erfolg.
Eine Resolution ist eine Absichtserklärung die umgesetzt werden muss.
Die EU-Kommission hat angekündigt, im 2. Quartal 2021 einen Vorschlag vorzulegen.
Als die Grenzen am 8 Juni öffneten kam mir der Gedanke eine Petition zu starten um nationale Alleingänge was Grenzschliessungen angeht zu verhindern und eine gemeinsame europäische Pandemiebekämpfungsstrategie zu erwirken. Diese Idee fiel auf fruchtbaren Boden. Herr Arimont bot seine Unterstützung an und somit war mein Anliegen, das auch von Lutz-René und der Gruppe angenommen wurde, in professionellen Händen.
Danke an alle Unterstützer.
Danke den EU Parlamentarier.
Das ist geliebtes Europa
GELEBTES EUROPA
Bekommen die Menschen, die damals eine Strafe wegen illegalen Grenzübertritt erhalten haben, nun ihr Geld zurück.. 🙁
Werter Herr Mertens, Sie sprechen da einen wichtigen Aspekt, der auch in dem Interview mit Herrn Arimont tangiert wurde, an: Wie sind die Grenzschließung und die in Einzelfällen erfolgten Strafen bei einem Grenzübertritt juristisch zu bewerten?
Wenn ich behauptete, dass es mich nicht interessiert, wie ein Urteil, das mitunter erst nach einigen Jahren endgültig vom Europäischen Gerichtshof gefällt wird, ausfallen würde, müsste ich lügen.
Was ich damit sagen will, ist: Ob Sie die 250€ nach einer höchstrichterlichen Entscheidung zurückerstattet bekommen, weiß ich nicht. Es kann mitunter sogar sein, dass Sie das Geld zwar wiedererhalten, aber schlussendlich für die Prozess- und Anwaltskosten einen höheren Betrag aufwenden müssen.
Die Frage ist, was für Sie im Vordergrund steht: Der Rückerhalt der 250€ oder die Schaffung eines Präzedenzfalles, auf den ein Rückbezug bei künftigen pandemischen Situationen möglich wäre. Sofern Letzteres im Mittelunkt steht, hätten Sie in mir einen Mitstreiter gefunden. Sie erreichen mich via Facebook.
Und die gemeinsame europäische Pandemiebekämpfungsstrategie gibt es schon, sodass alle Laender die gleichen Massnahmen bei gleicher Anzahl Krankheitsfaelle haben? Ja, dann machen Grenzschliessungen keinen Sinn mehr.
Natürlich gibt es die noch nicht, gleichwohl darf man daraus m.E. nicht den Umkehrschluss ableiten, dass Grenzschließungen dazu beitragen, die Pandemie effektiv zu bekämpfen.
Wenn man das Virus auf diese Weise draußen halten will, müsste man frühzeitig die Grenzen komplett abriegeln und jeden Kontakt zum Ausland vollständig unterbinden; das Ganze über Monate hinweg, im Idealfall bis ein Impfstoff vorliegt. Genau dies ist in unserer globalisierten Welt nicht möglich.
Als man in Europa und den USA anfing zu begreifen, was in Wuhan vor sich geht, war das Virus längst einschleppt und zwar, wie wir inzwischen wissen, durch ganz wenige Personen, die einen Kontakt nach China hatten.
Die einzige wirkungsvolle Möglichkeit, die Ausbreitung einzudämmen, liegt in Kontaktreduzierungen, bei denen die Einsicht der Bürger eine wesentliche Rolle spielt. Trotz offener Grenzen sind bspw. die Infektionszahlen in Belgien in den vergangenen Wochen stark zurückgegangen, wohingegen sie im Frühjahr erst nach der Grenzschließung in die Höhe schossen.