Mit einem Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag die fünf verkaufsoffenen Sonntage untersagt. Diese waren von der Landesregierung geplant worden. Sie hatte damit das Einkaufsgeschehen im Advent entzerren und einen "unregulierbaren Kundenandrang" vermeiden wollen.
Die Gewerkschaft Verdi ging im Eilverfahren dagegen vor. Das Gericht äußerte "erhebliche Zweifel an der Eignung der Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen", hieß es in einer Mitteilung.
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