In einer Pressemitteilung schreiben die Verwaltungsratsvorsitzende Els Herrebout und der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats, Christoph Brüll, das Prüfverfahren sei durch die Hochschulgesetze des Landes Rheinland-Pfalz und die Promotionsordnung der Universität Trier geregelt. Das Zentrum für Ostbelgische Geschichte spiele dabei keine Rolle. Vor allem, weil die Doktorarbeit weit vor der Gründung des ZOG entstanden sei.
Nach Abschluss des Prüfverfahrens werde das ZOG sich mit dem Resultat und dessen Konsequenzen befassen, und dann seine Entscheidungen treffen.
Dem aus Hünningen stammenden Historiker Carlo Lejeune wird vorgeworfen, Teile seiner Doktorarbeit von 1992 abgeschrieben zu haben.
mitt/vk