Dem Beamten wird u.a. zur Last gelegt, dass er eine Anzeige der jungen Frau, die sich über das verdächtige Verhalten ihres Nachbarn beklagt hatte, nicht ordnungsgemäß bearbeitet habe.
Bei dem Nachbarn handelte es sich um einen früheren Sexualstraftäter, der die 22-Jährige kurze Zeit später tötete. Er nahm sich vor Prozessbeginn im Gefängnis das Leben.
Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch, dass sich drei Polizisten wegen fehlerhaften Verhaltens vor Gericht verantworten müssten. Die Ratskammer in Lüttich entschied am Dienstag, dass dies nur für einen der drei der Fall sein soll.
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