Die Deutsche Umwelthilfe, das Land NRW und die Stadt Aachen einigten sich laut einer Mitteilung in einem außergerichtlichen Vergleich auf Maßnahmen zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte. Von Fahrverboten ist nicht mehr die Rede.
Die Parteien wollen den Rechtsstreit, der 2015 begann und der bis zum Bundesverwaltungsgericht ging, für erledigt erklären, teilte das Landesumweltministerium mit.
Die Stadt Aachen hatte schon während des Prozesses Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ergriffen - wie die Einführung von Tempo 30 innerhalb des Alleenrings in der Innenstadt. Gerichte hatten zuvor mehr oder weniger umfangreiche Fahrverbote in der Stadt erlaubt.
dpa/lo