Durch das Abkommen soll sichergestellt werden, dass die Arbeit der Grenzgänger im Homeoffice so besteuert wird wie im Beschäftigungsstaat. Das Abkommen schließe aber eine Reihe von Grenzgängern aus, schreibt Arimont. Dazu gehören Selbständige, Geschäftsführer oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Luxemburg.
Diese Form der "Diskriminierung" müsse beseitigt werden, da während der Krise alle Berufsgruppen gute Gründe hatten, von zu Hause aus zu arbeiten. Arimont fordert nun von Finanzminister De Croo eine rasche Klärung in der Angelegenheit.
mitt/rasch