Aufgrund der jüngsten Entscheidungen des Nationalen Sicherheitsrates wurde der Zugang in Supermärkten und Geschäften auf einen Kunden pro Haushalt limitiert.
Der Minister möchte den hiesigen Einzelhandel daran erinnern, dass für Pflegebedürftige und Minderjährige Ausnahmen gelten. Seit der Bekanntgabe der Maßnahme gebe es jedoch erste Hinweise aus der Bevölkerung und den Diensten der häuslichen Hilfe, dass diesen Menschen der Zutritt in Begleitung verwehrt wurde, so der Minister.
Bereits seit März hatte der Minister wiederholt alle Supermärkte in der DG kontaktiert, um Inhaber und Personal auf die Situationen von Familien und Alleinerziehenden mit Kleinkindern aufmerksam zu machen.
mitt/lo