Der Zuschlag wird im Oktober ausgezahlt. Der Zuschlag wird gewährt, wenn das Kind Anrecht auf eine erhöhte Kostenerstattung seitens der Krankenkasse hat. Familien, die wissen wollen, ob sie Anrecht auf eine EKE haben, können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen.
Neben dem Sonderzuschlag wird der Basiskindergeldbetrag indexgebunden angepasst. Er erhöht sich damit ab Juli von 157 Euro auf 159,63.
mitt/vk