Bislang war für Terrassen über 50 Quadratmeter immer eine Städtebaugenehmigung nötig. In der Corona-Krise möchte die DG-Regierung den Horeca-Sektor unterstützen und streicht die Vorgabe, auch für die Zukunft. Eine Städtebaugenehmigung sei vom Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig, so Antoniadis.
Die Gastronomen müssen für ihre Terrassen aber weiterhin immer noch die Genehmigung der Gemeinde einholen. Die ist aber weniger aufwendig, so der Minister.
mitt/vk