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Corona bringt Justiz in Verzug

10.06.202015:53
  • Coronavirus
  • Eupen
Justizgebäude Eupen (Bild: Julien Claessen/BRF)
Bild: Julien Claessen/BRF

Wegen der Corona-Pandemie sah sich auch die Justiz gezwungen, die Akten ruhen zu lassen. Im Eupener Gerichtsbezirk mussten bislang annähernd 100 anberaumte Strafverhandlungen zurückgestellt werden. Dazu gehört auch der erste Schwurgerichtsprozess, der im März begonnen hatte. Er soll im September wieder aufgenommen werden.

Es war der 11. März 2020. Zum ersten Mal wurde im Eupener Gerichtsbezirk ein Schwurgericht zusammengestellt. Fünf Frauen und sieben Männer sollten wenige Tage später über Schuld oder Unschuld von zwei Angeklagten urteilen, die sich wegen Mordes verantworten mussten. Das Gericht war startklar. Doch dann kam die Corona-Epidemie und mit ihr der Lockdown, den Premierministerin Sophie Wilmès verkündete.

Damit war auch vorerst Schluss mit Gerichtsverhandlungen - abgesehen von Haftprüfungsterminen und dringenden Angelegenheiten. "Pro Monat haben wir ungefähr vier Strafsitzungen", erklärt Staatsanwalt Frédéric Renier. "In den drei Monaten, die die Corona-Krise gedauert hat, haben sich Hunderte Akten gestapelt. Alles muss jetzt aufgearbeitet werden."

Hinzu kamen alle aktuellen, Corona-bedingten Akten. "Das wird mehr Zeit in Anspruch nehmen", glaubt Renier. "Hinzu kommen dann noch Sitzungen, die nicht vorhersehbar waren und die sich mit Verstößen gegen Corona-Regelungen befassen müssen."

So entstand im Laufe der Einschränkungen ein Rückstand, der schwierig aufzuarbeiten ist. Gleichzeitig gab es zusätzliche Arbeit, auch wegen der erneuten Vorbereitung für die Wiederaufnahme des Schwurgerichtprozesses. Der soll jetzt am 14. September mit der Zusammenstellung einer neuen Jury wieder eröffnet werden.

Doch weshalb eine neue Jury? "Der Zeitabstand zwischen den beiden Verfahren war zu groß - und auch aus organisatorischen Gründen", erklärt Renier. "Leute, die im Februar bereit waren, an der Jury teilzunehmen, haben im September vielleicht nicht mehr dieselbe Verfügbarkeit, haben vielleicht den Arbeitsplatz gewechselt oder sind erkrankt. Es muss also eine neue Jury zusammengestellt werden."

Ein weiteres Problem ist, dass der Lockdown die Untersuchungshaft der Angeklagten verlängert hat. "Damit haben wir sozusagen sechs Monate verloren. Sie haben keine definitive Verurteilung zurzeit. Aufgrund der Schwere der Tat und der Besonderheit eines Assisenprozesses ist das aber noch tragbar - das ist auch vom Appellationshof bestätigt worden."

Wie alle anderen Gerichtsverfahren soll der Assisenprozess unter den vorgegebenen Hygienemaßnahmen und unter Einhaltung der Abstandsegeln abgehalten werden. Voraussetzung ist aber auch, dass die Epidemie weiter abflaut.

Chantal Delhez

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