Sechs der sieben Angeklagten sind zu Arbeitsstrafen in Höhe von 50 Stunden verurteilt worden.
Die Anzahl von Stunden wird mit der Anzahl der begangenen Taten multipliziert. Demnach muss ein junger Mann 200 Stunden abarbeiten, außerdem müssen zwei weitere Personen 100 Stunden gemeinnützige Arbeiten leisten. Ein Angeklagter wurde frei gesprochen.
Zusätzlich zu diesen Urteilen prüfte das Gericht am Montag 13 neue Fälle in Bezug auf Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen. In diesen Fällen werden die Urteile am 8. Juni erwartet.
belga/lo