Am 12. Mai läuft die Frist ab, teilt die WFG Ostbelgien mit. Die Entschädigung beträgt 5.000 Euro.
Zu den Betroffenen gehören der Horeca-Sektor, Einzelhändler und Geschäfte, die keine Lebensmittel oder andere essentielle Waren verkaufen, Frisöre sowie weitere Dienstleister im Kosmetik- und Körperpflegebereich.
Andere Unternehmen haben noch bis Ende Mai Zeit, einen Antrag zu stellen: Dazu gehören Betriebe aus den Bereichen Kraftfahrzeuge, Kunst, Unterhaltung und Freizeitaktivitäten.
"Die Wallonische Region hat dazu die Plattform indemnitecovid.wallonie.be ins Leben gerufen. Auf dieser Plattform muss man nur seine Mehrwertsteuer- oder Unternehmensnummer eingeben", erklärt Yannick Grosch von der WFG Ostbelgien.
"Anhand dieser Nummer kann die Plattform das Unternehmen identifizieren und schonmal prinzipiell sagen, ob das Unternehmen aufgrund des Sektors für die Pauschale infrage kommt oder nicht", so Grosch weiter. "Man braucht jedoch ein Ausweis-Lesegerät oder die App 'itsme', um die Akte definitiv einreichen zu können."
mitt/mb/mg