Die Jagd im Zuge der Exit-Strategie nur zum Teil wieder erlaubt. Erlaubt ist einzig und allein die Einzeljagd. Der Jäger darf seit dem 4. Mai alleine vom Hochsitz oder auf der Pirsch jagen. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin beachtet werden. Das heißt, dass Kontakte zu anderen Jägern vor und nach der Jagd verboten sind.
In einem Rundschreiben vom 30. April führt der zuständige Minister Willy Borsus zwei Begründungen an: zum einen die Afrikanische Schweinepest und zum anderen die Wildschäden in der Landwirtschaft. Die Afrikanische Schweinepest bedrohe den gesamten Sektor der Schweinefleischerzeuger und daher müsse vermieden werden, dass die Wildschweinpopulation sich weiter ausdehnt. Außerdem muss die Bevölkerung auch in der Corona-Krise mit Lebensmitteln versorgt werden. Die Herstellung von Lebensmitteln ist eine essentielle Aktivität, die in der Corono-Krise weitergeführt werden und vor Schäden bewahrt werden soll.
Die Fahrt in den Wald war zu nicht-beruflichen Zwecken verboten. Viele Menschen konnten dieses Fahrverbot nicht nachvollziehen. Diese Regelung wurde nun gelockert, allerdings gelten immer noch sehr strenge Regeln. Der Jäger muss auf direktem Weg von seinem Wohnort zum Jagdrevier fahren und er darf keinen Jäger im Wagen mitnehmen, es sei denn, der zweite Jäger wohnt im gleichen Haushalt.
Die Polizei kann durchaus Kontrollen machen. Der Jäger muss seinen Jagdschein und seine Waffe vorzeigen können. Außerdem darf er keine Umwege fahren und belegen können, dass er in diesem Gebiet jagen darf. Einige Forstämter empfehlen, das Rundschreiben von Minister Borsus auszudrucken und bei sich zu führen.
Natürlich gelten auch für Jäger die Hygieneregeln wie Hände waschen und Desinfizieren.
Chantal Scheuren