7 Kommentare

  1. Den Nagel auf den Kopf getroffen.
    Traurig aber wahr.
    Was die belgische Regierung momentan zulässt ist ein Armutszeugnis, Verteuerung der Lebensmittel für Ihre Bürger, eklatante Verstöße gegen Grund u Menschenrechte,Schengen u Freizügigkeit.
    Man sollte überlegen den Sitz der Eu aus Belgien in ein anderes Mitgliedland zu verlegen, welches anders mit Menschenrechte umgeht.
    Ich habe den Eindruck Belgien verfällt auf das Niveau eines Polizeistaates in Latainamerika.
    Die Aktion der Überwachungkameras in Kelmis mit Direktübertragung in die Dienststelle Kelmis und Leitstelle Weser-Göhl in einer Nacht u Nebelaktion(ist schon beschlossene Sache) zeigt wie momentan einige Politiker drauf sind.Für Alles u Jedes werden zur Zeit sogenannte Experten befragt.Nicht aber bei dem heiklen Thema Überwachungkameras.
    Sind denn im Bereich Kirche u Gb sieben Kameras nicht schon genug?
    An all diesen Beispielen sieht man leider wieder wie schwach und uneinig die Eu auftritt.Auch hier machen wie immer einige Mitgliedstaaten was sie wollen.....und nichts passiert.

  2. Jetzt ist der Beweis da; Das Virus befällt auch das Gehirn

    Anders sind solche populistischen Aktionen und Äusserungen nicht zu erklären

  3. Kreuze wurden von unbekannten entfernt ?
    Komisch, 20 Meter vor und hinter Polizeikontrolle unbekannte ?
    Sorry, Dubiose Methoden ….. !!!!!

  4. @ Nuri Baumann

    Herr Baumann, dann können sie mir das Gesetz zeigen, wo klipp und klar drinsteht, das das einkaufen in Deutschland verboten war, und nicht irgendwelche Internetseiten

    In § 7 und §8 des Staatsblattes jedenfalls nicht

  5. Zur INFO:
    Dies sind Artikel, kopiert aus dem Moniteur Belge. betreff das Sondergesetzes
    vom
    27. MÄRZ 2020 - Gesetz zur Ermächtigung des Königs, Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 zu ergreifen (II)
    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
    Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
    Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

    Art. 3 - Durch die aufgrund des vorliegenden Gesetzes ergangenen Königlichen Erlasse dürfen die Kaufkraft der Familien und der bestehende Sozialschutz nicht beeinträchtigt werden.

    Art. 4 - Durch die aufgrund des vorliegenden Gesetzes ergangenen Königlichen Erlasse dürfen Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, Abgaben und Gebühren, insbesondere die Besteuerungsgrundlage, der Steuersatz und die steuerpflichtigen Umsätze nicht angepasst, aufgehoben, geändert oder ersetzt werden.

  6. Art. 3 – Durch die aufgrund des vorliegenden Gesetzes ergangenen Königlichen Erlasse dürfen die Kaufkraft der Familien und der bestehende Sozialschutz nicht beeinträchtigt werden.

    Herr Lemmens, wird nicht gerade durch die Grenzschliessung die Kaufkraft von Familien im Grenzbereich beeinträchtigt? Statt im ortsnahen deutschen Supermarkt einkaufen zu können, müssen sie im 2-3 mal so teuren und weiter entfernten belgischen Supermarkt einkaufen. Dass das finanziell eine große Belastung sei kann, mag der Pensionär nicht verstehen, die Eltern von mehreren Kindern aber schon..

  7. Sehr geehrter Herr Norbert Rother,
    genau, hierüber nachzudenken was dieser Atikel besagt, ist von mir gewollt.
    Der Gesetzgeber hat schon vorgesehen die Bevölkerung nicht mehr als nötig zu schaden. In meinen Augen gibt es leider Staatsangestellte und Politiker die als möchtegern Gesetzgeber den unbelesenen Bürger ihre Denkweise als Gesetz vorspiegeln und nicht davor zurückschrecken Falschmeldungen zu streuen.